Beglaubigte Übersetzungen für Arabisch und Türkisch
Als öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer (Landgericht Mannheim) und ermächtigter Übersetzer (OLG Koblenz) fertigen wir beglaubigte Übersetzungen an, die von Behörden, Gerichten und Standesämtern anerkannt werden.
Beeidigt und öffentlich bestellt
Vom Landgericht Mannheim beeidigt, vom OLG Koblenz ermächtigt
Seit 1990
Im Dienste der Rechtspflege und der Behörden
Konsularisch gelistet
Bei den türkischen Generalkonsulaten Karlsruhe und Mainz eingetragen
Vertraulich
Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen und gespeichert
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem gerichtlich beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer angefertigt und mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk versehen. Damit bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung — Voraussetzung für die Vorlage bei deutschen Behörden und Gerichten.
Anerkennung und Abrechnung
Für Gerichte und Behörden rechnen wir nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ab. Für Privataufträge erstellen wir Ihnen ein individuelles, kostenloses und unverbindliches Angebot — abhängig von Umfang, Fachgebiet und gewünschtem Termin.
Diese Urkunden übersetzen wir für Sie
Kleinere Aufträge sind oft noch am selben Tag fertig, umfangreichere Projekte nach Absprache innerhalb weniger Tage.
So läuft Ihr Auftrag ab
Anfrage
Sie senden uns Ihre Dokumente — online, per WhatsApp oder E-Mail, oder Sie kommen persönlich vorbei.
Angebot
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Übersetzung
Nach Ihrer Beauftragung fertigen wir die beglaubigte Übersetzung sorgfältig an.
Abholung oder Versand
Sie holen die Übersetzung in Mannheim oder Worms ab oder erhalten sie per Post.
Kostenloses und unverbindliches Angebot
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